Reformpaket: AU ab dem ersten Krankheitstag

Jul 3, 2026Channel
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Published1 week ago
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Die Bundesregierung will die Regelungen bei Krankmeldungen verschärfen. Die Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen auch ohne Praxisbesuch soll abgeschafft werden. Außerdem soll die verpflichtende Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag als gesetzliche Regel eingeführt werden – statt wie bisher am vierten Tag. In Betrieben sollen abweichende Regeln vereinbart werden können. Die Pläne haben allerdings schon kurz nach der Verkündung heftige Proteste ausgelöst. Gleichzeitig ist noch unklar, wie genau die Regelung zur Krankschreibung im Alltag umgesetzt werden soll. Kanzler Friedrich Merz (CDU) sagte dazu in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben.“ Zu Nachfragen, wie und wann man dann an diese Bescheinigung kommt, gab es von der Regierung keine konkreten Angaben. Das Gesundheitsministerium wies auf die bestehende Möglichkeit hin, Bescheinigungen per Videosprechstunde zu bekommen. Möglich ist auch, dass Ärzt*innen den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit rückdatieren – aber „nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen“, wie eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen festlegt. Was haltet ihr von den Plänen? 👀 Schreibt es uns in die Kommentare.

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