Der Fall Sonja M. #ykollektiv

Jun 5, 2026Channel
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Duration1:05
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Languagede
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Sonja M. sagt, sie sei von ihrem Chef sexuell belästigt worden. Sie zeigt ihn an, doch vor Gericht darf sie gar nicht erst aussagen. Eine Gutachterin hatte behauptet, dass Sonja M. wegen ihrer kognitiven Beeinträchtigung dazu nicht fähig sei. Erst nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde darf sie aussagen. Frauen mit Behinderung sind besonders gefährdet, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein. Sie werden zwei- bis dreimal häufiger Opfer als Frauen ohne Behinderung. Nicht selten müssen Betroffene um ihre Glaubwürdigkeit kämpfen. Für ihre Y-Kollektiv-Reportage „Suche: Frau mit Down-Syndrom für Sex“ hat Reporterin Caro von der Groeben mit Anwält*in Ronska Grimm gesprochen. Sie vertritt regelmäßig Menschen mit Beeinträchtigungen. Warum der Fall Sonja M. kein Einzelfall ist, das seht ihr jetzt in der ARD Mediathek. #ykollektiv #ardmediathek #downsyndrom #sexualisiertegewalt #behinderung

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