Kundgebung für den Frieden in Marl am 11.3.2026
Mar 12, 2026•Channel
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Duration4:16
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Languagede
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Für den Frieden protestierten Marler Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, 11.03.2026.
Dèr Treffpunkt war der Creiler Platz, an „Non Violence“ Skulptur.
Veranstalter waren die Marler Wege zum Frieden.
Von da ging die Demonstration bis zum Europäischen Friedenshaus. Es war eine Gelegenheit, gegen das derzeitige Kriegstreiben an immer mehr Fronten und in immer mehr Ländern die Sehnsucht nach Frieden zu bekunden, sich zu treffen und sich im gemeinsamen Gehen von der Skulptur Non Violence zum Eurpäischen Friedenshaus auszutauschen. Am Friedenshaus gab es eine Kundgebung bei der eine Frau auf die Gründungerklärung der Uno zur Verhinderung von Kriegen hinwies. Nach Singen eines Friedensliedes ging zu den Gräberfeld der in Kriegsgefangenschaft des 2. Weltkriegs in Marl verstorben Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter.
Das UNO-Gewaltverbot,
verankert in Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Charta, verbietet allen Mitgliedsstaaten die Androhung oder Anwendung militärischer Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates. Als zwingendes
Völkerrecht
(ius cogens) dient es der Sicherung des Weltfriedens, kennt jedoch Ausnahmen wie Selbstverteidigung (Art. 51) oder Einsätze, die vom UN-Sicherheitsrat autorisiert werden.
Kernpunkte des Gewaltverbots:
Rechtliche Basis: Art. 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen.
Umfang: Untersagt ist nicht nur der direkte Angriff, sondern auch die Androhung von Gewalt.
Geltung: Es gilt als fundamentales
Völkergewohnheitsrecht
für alle Staaten, auch solche, die nicht der UN angehören.
Verstöße:
Trotz Verbots gab es zahlreiche Verstöße, etwa in der Ukraine (2022), im Irak (2003) oder in Libyen (2011) und jetzt beim Angriff der USA und Israel auf dem Iran.
Trotz seiner zentralen Rolle im Völkerrecht wird das Gewaltverbot durch geopolitische Konflikte immer wieder in Frage gestellt und verletzt.
Der spanische Ministerpräsident verurteilte auch den Angriffskrieg gegen den Iran und Verbot die Nutzung von Stützpunkten in Spanien für diesen Krieg.
Der deutsche Bundeskanzler zeigte wieder seine Doppelmoral zum Völkerrecht