Samu vs. New Yorker?! 🛍️
Apr 20, 2026•Channel
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Published1 month ago
Duration0:50
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Description
Wir haben Samus Statement! 😁
"Samuskleinewelt" ist heartbroken. 💔 Denn sie hat Hausverbot bei New Yorker, angeblich weltweit und lebenslänglich. "Das Einzige, was ich möchte, ist die Versöhnung“, sagt Samu. Aber wie ist das eigentlich passiert? Wir checken die GANZE Story! 🕵️
Angeblich fing alles mit einem Dirndl an. Das hat sie mit 16 Jahren fürs Oktoberfest gekauft, getragen und danach versucht, es zurückzugeben. 😬 Als Reaktion darauf gab's von New Yorker Hausverbot. Das bestätigt uns auch eine ehemalige Mitarbeiterin. 🤓
Eigentlich gilt Hausverbot immer nur in einer Filiale, erklärt uns Felix von @die.juristen. (Q3) Wenn sich aber alle Läden absprechen, kann das Verbot aber wirklich weltweit ausgesprochen werden. (Q4) Und das gilt dann auch unbegrenzt.
Trotzdem scheint die Versöhnung möglich, denn New Yorker wäre bereit, die ganze Sache ruhen zu lassen. Aber nur, wenn Samu drei Videos zu dem Hausverbot löscht und keine weiteren Videos mehr darüber postet. 📵
Dazu sagt uns Samu: Sie will sich den Mund nicht verbieten lassen. 🤐 Immerhin hat sie zu dem Thema in nur zweieinhalb Jahren zwanzig Videos gemacht und Millionen Klicks abgesahnt. 🔥
Q1: Münchener Kommentar zum StGB/Feilcke, 5. Aufl. 2025, § 123 Rn. 27 ff.; Beck'scher Online-Kommentar zum StGB/Rackow, 68. Edition, Stand: 01.02.2026, § 123. Rn. 18.
Q2: 123 Abs. 1 StGB (Strafrahmen). Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht - Strafverfolgung – 2024, Tabelle 24311-09, Zeile 159.
Q3: Das Hausrecht wird aus dem Grundstückseigentum oder -besitz abgeleitet. BGH, Urteil v. 20.06.2006, Az. V ZR 134/05, Rn. 7. Räumt der Eigentümer jemand anderem ein Nutzungsrecht ein, wird dadurch dessen Hausrecht begründet, Münchener Kommentar zum StGB/Feilcke, 5. Aufl. 2025, § 123 Rn. 34.
Q4: Münchener Kommentar zum StGB/Feilcke, 5. Aufl. 2025, § 123 Rn. 43: Das Hausrecht kann übertragen werden. Es braucht aber eine entsprechende Willenserklärung; bei juristischen Personen z.B. durch Satzung.
Ein bekannter Fall für Hausverbote an mehreren Orten sind die bundesweiten Stadionverbote des DFB. Dafür haben die Vereine und der DFB sich entsprechend gegenseitig bevollmächtigt. Siehe § 1 Abs. 4 der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten (Stand: 01.07.2024).